Im Notfall

Gastronomie und Feste

Kinder und Jugendliche bedürfen eines speziellen Schutzes beim Umgang mit Alkohol, Tabak und anderen psychoaktiven Substanzen, da sie stärker reagieren als Erwachsene. Gehirn und Körper befinden sich in einer sensiblen Entwicklungsphase. Die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen beim Tabak- und Alkoholverkauf wurden erlassen, um die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen. Damit dieser Schutz gewährleistet werden kann, muss das Service- und Verkaufspersonal in Gastronomie, aber auch bei einmaligen Festen oder Partys, das Gesetz kennen und wissen, wie es sich in schwierigen Situationen verhalten soll.

Unsere Dienstleistungen

Beratung

Wir beraten Gemeindebehörden bei der Erarbeitung einer kohärenten Alkoholpolitik. Dazu gehören beispielsweise ein Jugendschutzkonzept bei der Patentvergabe und die Durchführung von Alkohol- und Tabaktestkäufen

Jugendschutzmaterialien

Wir geben kostenlos Jugendschutzmaterialien ab und beraten Sie dazu. Ebenso können Sie bei uns Armbänder zur Alterskontrolle, Hinweisschilder, Broschüren für Mitarbeitende und Unterlagen zu Gesetzesbestimmungen beziehen

Schulungen

Wir schulen Verkaufs- und Servicepersonal sowie Festveranstalter zum Thema Jugendschutz auch auf www.jalk.ch .

Link zu diversen Materialien

www.zfps.ch
Materialen für den Jugendschutz, Informationsbroschüren und Flyer bestellen.

Unsere Dienstleistungen sind für den Bezirk Horgen kostenlos.

Kontakt

Renate Büchi
044 723 18 10
rbuechi@samowar.ch