Organisation
Die politischen Gemeinden sowie die reformierten und katholischen Kirchgemeinden des Bezirks Horgen bilden im «Verein für Jugendfragen im Bezirk Horgen» die Trägerschaft von samowar. Der Zweck dieses Vereins wird in den Statuten festgehalten.
Die Delegierten der Trägergemeinden bilden an der Mitgliederversammlung das oberste Organ des Vereins. Sie nehmen an der jährlichen Mitgliederversammlung unter anderem den Jahresbericht, die Jahresrechnung sowie das Budget von samowar ab. Die aktuelle Delegiertenliste finden Sie hier.
Der Vorstand besteht aus fünf Personen, einschliesslich der Präsidentin/des Präsidenten. Zwei Mitglieder werden von den politischen Gemeinden ernannt. Das Mitglied aus den Reihen der Kirchgemeinden und zwei freie Mitglieder werden von der Mitgliederversammlung gewählt.
Die Leistungsvereinbarung zwischen den Trägergemeinden und samowar regelt die unterstützten und finanzierten Leistungen seitens der Trägergemeinden, die Rahmenbedingungen von samowar bei der Leistungserbringung sowie die Sicherstellung und Verteilung der Finanzierung von samowar durch die Trägergemeinden. Einen Drittel der Ausgaben für die Prävention finanziert der Kanton Zürich.