Eltern
Beratungsangebot für Eltern
Neben der Beratung von Jugendlichen bieten wir auch psychologische Beratung für Eltern und Erziehungsberechtigte von Jugendlichen zwischen 12 und 25 Jahren, die im Bezirk Horgen wohnen oder arbeiten an. Falls Sie in einem anderen Bezirk zu Hause sind, finden Sie hier die zuständige Jugendberatungsstelle.
Als Eltern sind Sie trotz zunehmender Unabhängigkeit und Selbstständigkeit die wichtigsten Bezugspersonen für Ihre Kinder und können viel zu einer gesunden Entwicklung der Jugendlichen beitragen. Wir helfen Ihnen gerne, Wege zu finden, Ihr Kind in der bewegten Zeit der Jugend zu unterstützen.
Elternberatung/Elterncoaching: Wir beraten und unterstützen Sie als Mutter und/oder Vater in sämtlichen Erziehungsfragen des Jugendalters.
Familienberatung: Manchmal hilft eine neutrale Fachperson, um wieder ins Gespräch zu kommen und die anstehenden Probleme anzupacken. Wir unterstützen Sie als Familie, gemeinsam neue Lösungen zu erarbeiten.
Informationsveranstaltungen: Wir bieten regelmäßig Veranstaltungen zu verschiedenen Themen an.
Orientierungshilfe für Eltern: Flyer in 12 verschiedenen Sprachen
Beratungsthemen
Wir beraten Sie beispielsweise bei folgenden Fragen:
- Soll ich meine Erziehungshaltung ändern, damit wir weniger Streit haben?
- Ich bin hilflos. Meine Tochter zieht sich nur noch zurück und ist traurig. Wie komme ich mit ihr ins Gespräch?
- Mein Sohn kifft, wie gefährliche ist das und wie reagiere ich darauf?
- Unsere Tochter hält sich nicht an Regeln, was zu Konflikten führt. Was können wir tun, damit sich zuhause alle wohler fühlen?
- Mein Sohn hängt nur noch rum und übernimmt keine Verantwortung für sein Leben. Wie kann ich seine Selbstständigkeit fördern?
- Ich möchte mich über Pubertät oder Themen wie Depression, Kiffen und Medienkonsum, etc. informieren.
Grundsätze
- Unsere Beratungen sind kostenlos.
- Unsere Beratungen basieren auf Freiwilligkeit.
- Wir bieten professionelle Beratungen durch ausgebildete Psycholog*innen mit therapeutischer Ausbildung.
- Wir stehen unter Schweigepflicht. Ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis geben wir keine Informationen an Dritte weiter (Ausnahmen sind Selbst- und Fremdgefährdung).